Allgemeine Geschäftsbedingungen von Uli Ludwig Computer im geschäftlichen Verkehr mit Unternehmern
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden die Grundlage für IT-Hard- und Softwarekaufverträge von Uli Ludwig Computer, Inhaber: Uli Ludwig, Wasgaustr. 6, 65929 Frankfurt am Main, Fon (+49) 069 – 37003940, Fax (+49) 069 – 36408418, Mobil (+49) 0163 – 5539055, UST ID: DE220747290 (nachfolgend: Uli Ludwig) im geschäftlichen Verkehr mit Unternehmern (nachfolgend: Kunden).
(2) Unternehmer im vorbenannten Sinne ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt; eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.
(2) Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung in Ergänzung des geltenden Rechts für die gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kundenund dem Uli Ludwig, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden.
(3) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn Uli Ludwig stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellungen in diesem Online-Shop, anderen Online-Angeboten, Prospekten, Rundschreiben, Preislisten und sonstige Warenpräsentationen stellen grundsätzlich kein bindendes Angebot zum Vertragsschluss dar, sofern sich aus den konkreten Umständen nichts Gegenteiliges ergibt. Will ein Kunde ein Produkt kaufen, gibt er mit seiner (schriftlich, telefonisch, mündlich, per E-Mail oder über unseren Onlineshop abgegebenen) Bestellung ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages ab. Über unseren Onlineshop kann das dadurch geschehen, dass ein Produkt durch Anklicken des Buttons [In den Warenkorb] zur Bestellung auswählt und dann den Button [Weiter zur Bestellung] anklickt. Nach Eingabe von Rechnungs- und Lieferadresse, Versand- und Zahlungsart besteht am Ende des Bestellvorgangs unter dem Reiter „Zusammenfassung“ die Möglichkeit, alle Eingaben noch einmal zu überprüfen und gegebenenfalls durch Klicken auf [Bearbeiten] zu ändern. Mit Anklicken des Buttons [KAUFEN] wird ein verbindliches Kaufangebot abgegeben.
(2) Die Bestellung und die eingegebenen Bestelldaten werden im persönlichen Kundenkonto gespeichert, sofern sich der Kunde vor oder bei Bestellung als Kunde registriert. Über die Login-Daten, die bei der erstmaligen Registrierung selbst bestimmt werden, hat der Kunde dann jederzeit Zugriff auf sein Kundenkonto und kann die Bestellung mit allen eingegebenen Daten auszudrucken. Außerdem kann die Bestellung direkt nach Abschluss der Bestellung auf der nachfolgenden Bestätigungsseite ausgedruckt werden.
(3) Die nach Absenden der Bestellung automatisch versandte Bestellbestätigung dokumentiert lediglich, dass das Angebot des Kunden bei Uli Ludwig eingegangen ist, stellt aber noch keine Annahme des Angebots des Kunden dar.
(4) Uli Ludwig kann das Angebot des Kunden durch Versand einer Auftragsbestätigung in Textform, d.h. in einer zur dauerhaften Widergabe in Schriftzeichen geeigneten Weise oder aber durch Auslieferung der Ware innerhalb von 14 Tagen nach Angebotseingang annehmen.
§ 3 Vertragsgegenstand
(1) Vertragsgegenstand ist die Lieferung der bestellten Hardware samt darauf befindlicher Standardsoftware. Sofern gebrauchte Hardware Vertragsgegenstand ist, so hat diese möglicherweise bereits die allgemein übliche Einsatzdauer eines solchen Kaufgegenstandes überschritten.
(2) Soweit der Kaufgegenstand Software enthält, überträgt Uli Ludwig dem Kunden hieran ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht in dem Umfang, in dem dieses Nutzungsrecht Uli Ludwig zusteht.
§ 4 Preise, Zahlung, Verzugszinsen und Verzugsschaden
(1) Die Preise in den Angeboten verstehen sich als Bruttoendpreise inklusive der gesondert ausgewiesenen Umsatzsteuer zuzüglich gegebenenfalls anfallender Versandkosten.
(2) Akzeptierte Zahlungsarten sind die Zahlung mittels Paypal, Barzahlung bei Abholung oder Vorabüberweisung.
(3) Schulen und Behörden werden auf Wunsch auf Rechnung beliefert. Die Rechnung ist binnen 10 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zu zahlen.
(4) Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Kaufpreis während des Verzuges in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Uli Ludwig behält sich vor, einen Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
(5) Bei Zahlung per PayPal oder Sofortüberweisung hat der Kunde ggf. jene Kosten zu tragen, die infolge einer Rückbuchung einer Zahlungstransaktion mangels Kontodeckung oder aufgrund von ihm falsch übermittelter Bankverbindungsdaten entstehen.
§ 5 Lieferbedingungen, Teilleistungen, Selbstbelieferungsvorbehalt
(1) Die Lieferzeit beträgt, sofern nicht anders angegeben, ca. 3-5 Tage ab Vertragsschluss.
(2) Teilleistungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind soweit sie dem Kunden zumutbar sind und sie als solche und nicht zur endgültigen Erfüllung unserer vertraglichen Pflichten erfolgen. Die Vorschrift des § 434 Abs.3 Alt. 2 BGB bleibt ausdrücklich unberührt.
(3) Wenn das bestellte Produkt nicht verfügbar ist, weil Uli Ludwig mit diesem Produkt von seinem Lieferanten ohne eigenes Verschulden nicht beliefert wird, kann er vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall wird er den Kunden unverzüglich informieren und ihm ggf. die Lieferung eines vergleichbaren Produktes vorschlagen. Wenn kein vergleichbares Produkt verfügbar ist oder der Kunde keine Lieferung eines vergleichbaren Produktes wünscht, wird Uli Ludwig bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten.
(4) Ist die Nichteinhaltung von Fristen auf höhere Gewalt, z.B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, oder auf ähnliche, nicht von Uli Ludwig zu vertretende Ereignisse, z.B. Streik oder Aussperrung, zurückzuführen, verlängern sich die Fristen um die Zeiten, während derer das vorbezeichnete Ereignis oder seine Wirkungen andauern.
§ 6 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht, Abtretung
(1) Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif, unbestritten oder von Uli Ludwig anerkannt sind.
(2)Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Kunde außer in den vorgenannten Fällen insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
(3) Die Abtretung eines Anspruchs des Kunden gegenüber Uli Ludwig ist nur mit Einwilligung oder Genehmigung des letzteren rechtswirksam. Die Vorschrift des § 354a HGB bleibt unberührt.
§ 7 Lieferung, Gefahrübergang
(1) Grundsätzlich ist Lieferung „ab Versandlager“ vereinbart, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, insbesondere sich Uli Ludwig nicht zusätzlich zur Installation/Montage beim Kunden vor Ort verpflichtet hat.
(2) Bei Versandlieferung geht die Gefahr, einschließlich der des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes (auch bei frachtfreier Lieferung), ab Auslieferung an die zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt auf den Kunden über. Verzögert sich der Versand in Folge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tag der Versandbereitschaft ab auf den Kunden über.
(3) Bei Selbstabholung geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes mit der Übergabe auf den Kunden über. Die Gefahr geht auch dann auf den Kunden über, wenn Uli Ludwig diese als abholbereit gemeldet hat und der Kunde diese nicht zum vereinbarten Liefertermin abholt.
§ 8 Rügeobliegenheiten, Mängelgewährleistung, Haftung
(1) Dem Kunden stehen drei Jahre Gewährleistung zu, d.h. die Verjährungsfrist für Ansprüche des Kunden - gleich aus welchem Rechtsgrund – beträgt drei Jahre. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Ablieferung der Produkte. Dies gilt auch beim Kauf von gebrauchten Sachen.
(2) Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten nicht in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns, unsere Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, bzw. soweit das Gesetz im Falle eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB zwingend längere Fristen vorschreibt.
(3) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Uli Ludwig, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung dieser Vertragspflichten haftet Uli Ludwig nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(4) Die Regelungen des vorstehenden Abs. 3 gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
(5) Absatz 3 und 4 gilt auch zu Gunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Uli Ludwig, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
(6) Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben gleichfalls unberührt.
(7) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
(8) Für Schulen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die Uli Ludwig gegen den Kunden aus diesem Vertrag und aus jedem Rechtsgrund jetzt oder künftig zustehen, behält sich Uli Ludwig das Eigentum an den gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware).
(2) Der Kunde ist verpflichtet, Vorbehaltsware sachgerecht zu behandeln und produktspezifisch zu lagern. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser-, und Diebstahlschäden zu versichern. Ersatzansprüche gegen den Versicherer sind hiermit an Uli Ludwig abgetreten. Uli Ludwig nimmt die Abtretung an. Der Kunde weist den Versicherer an, nur an Uli Ludwig zu leisten.
(3) Der Kunde ist berechtigt, Vorbehaltsware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu verarbeiten und/oder weiter zu veräußern, jedoch nur unter der Bedingung, dass er von seinen Abnehmern vollständige Bezahlung bei Übereignung erhält oder aber den Vorbehalt macht, dass das Eigentum auf seine Kunden erst übergeht, wenn diese ihre Zahlungsverpflichtungen erfüllt haben. Sofern im Falle einer Weiterveräußerung der Eigentumsvorbehalt untergeht, tritt der Kunde Uli Ludwig bereits jetzt alle aus der Weiterveräußerung hervorgehenden Forderungen in Höhe in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MwSt) der Forderung Uli Ludwigs ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Besteht zwischen dem Kunden und dessen Abnehmern ein Kontokorrentverhältnis nach § 355 HGB, beziehen sich die uns im Voraus abgetretenen Forderungen auch auf den anerkannten Saldo sowie im Falle der Insolvenz der(s) Abnehmer(s) auf den dann vorhandenen "kausalen" Saldo. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von Uli Ludwig, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Uli Ludwig verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. In diesem Fall kann Uli Ludwig verlangen, dass der Kunde ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Abgetreten werden hiermit auch alle Forderungen aus Wechseln, die auf Forderungen aus der Weiterveräußerung unseres Eigentums gezogen werden (Kundenwechsel). Uli Ludwig kann jederzeit die Herausgabe der Wechsel und Indossierung durch den Kunden verlangen. Er ist jederzeit befugt, die Abtretung der Ansprüche des Kunden an ihn Dritten anzuzeigen. Jegliche Abtretungen werden hiermit angenommen.
(4) Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Kunden eine Verpfändung oder Sicherungsübertragung der Vorbehaltsware untersagt. Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Uli Ludwig nach Setzen einer angemessenen Frist berechtigt, das Produkt zurückzunehmen. In der Pfändung/Zurücknahme des Produktes durch Uli Ludwig liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Uli Ludwig ist nach Rücknahme der Vorbehaltsware zu deren Verwertung befugt; der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.
(5) Im Falle von Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde Uli Ludwig unverzüglich in Textform zu benachrichtigen, damit dieser gem. § 771 ZPO erheben kann. Ersterer hat alle Maßnahmen zu treffen, die zur Aufhebung und Abwehr derartiger Zugriffe und Ansprüche erforderlich sind und Uli Ludwig bei der Wahrnehmung seiner Rechte in jeder Weise, auch in seinem Namen, zu unterstützen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gem. § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den Uli Ludwig entstandenen Ausfall.
§ 10 Vertragssprache, Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
(1) Vertragssprache ist Deutsch.
(2) Erfüllungsort für alle Leistungen ist Frankfurt am Main. Dies gilt nicht, sofern sich Uli Ludwig vertraglich zur Installation/Montage beim Kunden vor Ort verpflichtet hat.
(3) Sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Frankfurt am Main. Gleiches gilt, wenn der Kunde bei der Bestellung keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat oder nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Uli Ludwig ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen Sitz oder - für den Fall, dass die Klage auf den Geschäftsbetrieb einer Niederlassung des Kunden Bezug hat - an dessen Niederlassung zu verklagen.
(3) Für alle Ansprüche aus dem Vertrag findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.
(4) Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.
(5) Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieses Vertrages beinhalten, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung bzw. Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
Stand: Mai 2017